BGBl. Nr. 252/1974
252. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze des Mondsees, des Fuschlsees und des Zellersees und deren Einzugsgebiete
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. März 1974, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung zum Schutze des Mondsees, des Fuschlsees und des Zellersees und deren Einzugsgebiete erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Das Interesse der Gemeinden Hof bei Salzburg, Fuschl am See, Koppl, Plainfeld, Eugendorf, Thalgau, Mondsee, Tiefgraben, St. Lorenz, Innerschwand, Zell am Moos, Oberhofen am Irrsee und Unterach am Attersee an der Reinhaltung der im Paragraph eins, genannten Seen wird als rechtliches Interesse anerkannt.