BGBl. Nr. 288/1974
288. Bundesgesetz: Bodenbeschaffungsgesetz
Bundesgesetz vom 3. Mai 1974, betreffend die Beschaffung von Grundflächen für die Errichtung von Häusern mit Klein- oder Mittelwohnungen oder von Heimen (Bodenbeschaffungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 21neu
Leistung der Entschädigung
Paragraph 21,
Die Entschädigung ist unbeschadet des Paragraph 16, Absatz 2, innerhalb eines Monates nach dem Eintritt der Rechtskraft des Enteignungsbescheides in barem Geld zu leisten.