BGBl. Nr. 319/1974
319. Verordnung: Betriebsrats-Wahlordnung 1974 — BRWO 1974
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 22. Mai 1974 über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Betriebsrat, Zentralbetriebsrat und Jugendvertrauensrat sowie die Bestellung und Tätigkeit von Wahlkommissionen und Wahlzeugen (Betriebsrats-Wahlordnung 1974 — BRWO 1974)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 62neu
Stimmabgabe
Paragraph 62,
Auf die Stimmabgabe sind die Paragraphen 24 und 25 sinngemäß anzuwenden; wird gemäß Paragraph 51, Absatz 2, getrennt gewählt, so hat der Wahlvorstand überdies Wahlkuverts zu verwenden, die durch Farbe, Aufdruck oder dergleichen eindeutig die Gruppenzugehörigkeit des Wählers erkennen lassen.