BGBl. Nr. 50/1974
50. Bundesgesetz: Gewerbeordnung 1973 — GewO 1973
Bundesgesetz vom 29. November 1973, mit dem Vorschriften über die Ausübung von Gewerben erlassen werden (Gewerbeordnung 1973 — GewO 1973)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 171neu
Zuständigkeit
Paragraph 171,
Zur Erteilung einer Konzession für die Gewerbe der Elektroinstallation der Ober- oder der Unterstufe oder der Errichtung von Blitzschutzanlagen ist der Landeshauptmann zuständig.