BGBl. Nr. 50/1974
50. Bundesgesetz: Gewerbeordnung 1973 — GewO 1973
Bundesgesetz vom 29. November 1973, mit dem Vorschriften über die Ausübung von Gewerben erlassen werden (Gewerbeordnung 1973 — GewO 1973)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 179neu
römisch drei.
Betrieb von Schleppliften
Paragraph 179,
Der Konzessionspflicht unterliegt die Beförderung von Personen durch Schlepplifte, wobei deren Benützer mit Skiern oder anderen Wintersportgeräten auf dem Boden gleiten.