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BGBl. Nr. 744/1974

kundgemacht 20.12.1974
744. Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) samt Anlagen und Internationales Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) samt Anlagen und Zusatzprotokoll zu den in Bern unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) und Protokoll über die Beiträge, welche die an den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr (CIV) beteiligten Staaten zu den Kosten des Zentralamtes zu leisten haben
Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM)
Kundmachung BGBl. Nr. 744/1974×

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