Absatz eins,Einzelseilfahrt ist gestattet:
- Litera aAnschlägern;
- Litera bden mit der Untersuchung und Instandhaltung des Ausbaues und der Betriebseinrichtungen des Schachtes oder des Schrägaufzuges betrauten Personen;
- Litera cBetriebsaufsehern und ihren Vorgesetzten;
- Litera danderen Personen mit schriftlicher Erlaubnis des Betriebsleiters;
- Litera ePersonen in Begleitung von Anschlägern, Betriebsaufsehern oder deren Vorgesetzten;
- Litera fnach Maßgabe der Betriebsvorschriften anderen Personen bei Anwesenheit von Anschlägern;
- Litera gbeim Schachtabteufen allen im Schacht beschäftigten Personen.