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BGBl. Nr. 298/1975

kundgemacht 10.06.1975
298. Kundmachung: Nichtweiteranwendung des Art. 2 des zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft geltenden Vertrages zur Regelung der Niederlassungsverhältnisse, Befreiung vom Militärdienste und den Militärsteuern, gleichmäßige Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen, gegenseitige unentgeltliche Verpflegung in Krankheits- und Unglücksfällen und gegenseitige kostenfreie Mitteilung von amtlichen Auszügen aus den Geburts-, Trauungs- und Sterberegistern
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 26. Mai 1975 betreffend die Nichtweiteranwendung des Art. 2 des zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft geltenden Vertrages zur Regelung der Niederlassungsverhältnisse, Befreiung vom Militärdienste und den Militärsteuern, gleichmäßige Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen, gegenseitige unentgeltliche Verpflegung in Krankheits- und Unglücksfällen und gegenseitige kostenfreie Mitteilung von amtlichen Auszügen aus den Geburts-, Trauungs- und Sterberegistern vom 7. Dezember 1875
Kundmachung BGBl. Nr. 298/1975× zu Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger