BGBl. Nr. 638/1975
638. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck—Brenner
Bundesgesetz vom 12. Dezember 1975, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck—Brenner geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Der Bund hat für die Benützung der im Verzeichnis 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, Bundesgesetzblatt Nr. 286, angeführten A 13 Brenner Autobahn ein Entgelt einzuheben. Dieses ist in allgemeinen Richtlinien nach Fahrzeuggattung und Entfernung festzusetzen. Die Höhe des Entgeltes kann auch von anderen Merkmalen abhängig gemacht werden, insoweit dies im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Straßenbetriebes geboten ist.