BGBl. Nr. 86/1975
86. Bundesgesetz: Lebensmittelgesetz 1975 — LMG 1975
Bundesgesetz vom 23. Janner 1975 über den Verkehr mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischem Mitteln und Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelgesetz 1975 — LMG 1975)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
§ 1.
Den in dieser Verordnung enthaltenen Verboten und Beschränkungen unterliegen
a) alle Geschirre und Geräte, die zur Gewinnung, Herstellung, Aufnahme, Aufbewahrung oder zum Transport von Lebensmitteln bestimmt sind, soweit sie mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen,
b) Kinderspielzeug, das eine Nachbildung von Eß-, Trink- und Kochgeschirren darstellt, sowie Kinderspielzeug für Säuglinge und Kleinkinder (§ 9).