BGBl. Nr. 86/1975
86. Bundesgesetz: Lebensmittelgesetz 1975 — LMG 1975
Bundesgesetz vom 23. Janner 1975 über den Verkehr mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischem Mitteln und Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelgesetz 1975 — LMG 1975)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8geändert
§ 8.
Es ist verboten, Geschirre und Geräte aus Kautschuk oder Kunststoffen herzustellen, gewerbsmäßig feilzuhalten, zu verkaufen oder zu gebrauchen, wenn sie die Lebensmittel in einer Weise verändern, daß diese die menschliche Gesundheit gefährden können.