BGBl. Nr. 390/1976
390. Bundesgesetz: Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und Einführung einer Pflegefreistellung
Bundesgesetz vom 7. Juli 1976 betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15baufgehoben
Paragraph 15 b,
Der Dienstnehmer verliert den Anspruch auf Urlaub, wenn er ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder wenn ihn ein Verschulden an der vorzeitigen Entlassung trifft.