BGBl. Nr. 79/1976
79. Bundesgesetz: Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs
Bundesgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Paragraph 12,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut. Die Vorbereitung von Beschlüssen der Bundesregierung obliegt dem Bundeskanzler.