BGBl. Nr. 93/1976
93. Verordnung: Bodensee-Schiffahrts-Ordnung
Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 17. Feber 1976 über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1405neu
Maßnahmen bei Feststellung von Mängeln
Paragraph 14 Punkt 05,
Werden bei einem Fahrzeug Mängel festgestellt, so kann die Behörde die Weiterverwendung des Fahrzeuges beschränken oder verbieten, die Zulassungsurkunde zurückbehalten oder das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen, bis die Beseitigung der Mängel nachgewiesen ist.