BGBl. Nr. 104/1977
104. Ergänzender Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und der Botschaft der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien in Wien zur Vereinbarung über die Anerkennung von Bescheinigungen der Wirtschaftskammern in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
Ergänzender Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und der Botschaft der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien in Wien zur Vereinbarung über die Anerkennung von Bescheinigungen der Wirtschaftskammern in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
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