Absatz 2,Wasch- und Umkleideräume im Sinne des Paragraph 14, Absatz 5, des Arbeitnehmerschutzgesetzes müssen nur dann vorhanden sein, wenn die Art der Dienstverrichtung eine Körperreinigung und einen Wechsel der Bekleidung am Dienstort notwendig macht.
BGBl. Nr. 164/1977
164. Bundesgesetz: Bundesbediensteten-Schutzgesetz — BSG
Bundesgesetz vom 23. März 1977, über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen des Bundes beschäftigten Bediensteten (Bundesbediensteten-Schutzgesetz — BSG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Anwendung des Arbeitnehmerschutzgesetzes
Paragraph 4, (1) Die Bestimmungen des Abschnittes 2 und des Paragraph 19, des Arbeitnehmerschutzgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 234 aus 1972,, finden nach Maßgabe des Paragraph 12, für die im Paragraph eins, genannten Dienststellen des Bundes sinngemäß Anwendung.
- Absatz 3,Auf Dienststellen oder Teile von solchen in Baulichkeiten und Anlagen von militärischer Besonderheit, deren Errichtung und Verwaltung gemäß Teil 2 lit. römisch eins der Anlage zum Bundesministeriengesetz 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 389, in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung fallen, finden die in Absatz eins, angeführten Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes nur insoweit Anwendung, als es der besondere militärische Zweck dieser Baulichkeiten und Anlagen zuläßt.