BGBl. Nr. 357/1978
357. Kundmachung: Berichtigung des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung auf Grund des Berichtigungsprotokolls vom 31. Dezember 1977
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. Juli 1978 betreffend die Berichtigung des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung auf Grund des Berichtigungsprotokolls vom 31. Dezember 1977
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
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Art. 12geändert
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