BGBl. Nr. 233/1979
233. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Mai 1979 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
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