BGBl. Nr. 317/1979
317. Bundesgesetz: Übergang einer ERP-Verbindlichkeit der indischen Regierung auf den Bund als Alleinschuldner
Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 betreffend den Übergang einer ERP-Verbindlichkeit der indischen Regierung auf den Bund als Alleinschuldner
Änderungen durch diese Kundmachung
Übergang einer ERP-Verbindlichkeit der indischen Regierung auf den Bund als Alleinschuldner
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Paragraph eins,
Die am 30. Juni 1979 in Höhe von S 18 835 975,31 bestehende Verbindlichkeit der indischen Regierung gegenüber dem ERP-Fonds aus einem als Nahrungsmittelhilfe gewährten Kredit geht mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes auf den Bund als Alleinschuldner über. Dem Bund erwachsen daraus keine Ansprüche gegenüber dem bisherigen Schuldner.