BGBl. Nr. 100/1980
100. Verordnung: Verwendung der in Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen
Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 25. Feber 1980 über die Verwendung der in Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen