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BGBl. Nr. 130/1980

kundgemacht 03.04.1980
130. Verordnung: Befähigungsnachweis für das konzessionierte Drogistengewerbe
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 15. Feber 1980 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Drogistengewerbe
Kundmachung BGBl. Nr. 130/1980× zu Befähigungsnachweis für das konzessionierte Drogistengewerbe