Absatz eins,Grundlage für die Ermittlung der zu leistenden Entschädigung ist der von der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien in US-Dollar bekanntgegebene Übernahmewert.
BGBl. Nr. 500/1980
500. Bundesgesetz: Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Jugoslawien
Bundesgesetz vom 2. Juli 1980 über die Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Jugoslawien
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
römisch zwei. Ermittlung der Entschädigung
Paragraph 6,
- Absatz 2,Der Übernahmewert ist in der Weise in Schilling umzurechnen, daß ein US-Dollar 26 Schilling entspricht.