BGBl. Nr. 578/1980
578. Bundesgesetz: Änderung des Bewährungshilfegesetzes
Bundesgesetz vom 15. Dezember 1980, mit dem das Bewährungshilfegesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Vorgesetzte Behörde
Paragraph 14,
Die Dienststellen für Bewährungshilfe unterstehen dem Bundesministerium für Justiz, das auch über Berufungen gegen Bescheide der Dienststellen zu entscheiden hat.