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BGBl. Nr. 63/1980

kundgemacht 19.02.1980
63. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Randnummer 2010 des ADR über die Beförderung von pulverförmigen Schädlingsbekämpfungsmitteln in Aluminiumgefäßen mit einem Fassungsraum von 2100 Litern
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Randnummer 2010 des ADR über die Beförderung von pulverförmigen Schädlingsbekämpfungsmitteln in Aluminiumgefäßen mit einem Fassungsraum von 2100 Litern
Kundmachung BGBl. Nr. 63/1980×

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