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BGBl. Nr. 434/1981

kundgemacht 25.09.1981
434. Verordnung: Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. September 1981 über die Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung
Kundmachung BGBl. Nr. 434/1981× zu Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung neu