BGBl. Nr. 349/1982
349. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen abrufbaren Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Bundesgesetz vom 29. Juni 1982 über die Zeichnung von zusätzlichen abrufbaren Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
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