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BGBl. Nr. 234/1983

kundgemacht 15.04.1983
234. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
Bundesgesetz vom 3. Feber 1983, mit dem das Bundesgesetz über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 234/1983× zu Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden