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BGBl. Nr. 408/1985

kundgemacht 04.10.1985
408. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Kundmachung BGBl. Nr. 408/1985× zu Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (Bund – Länder)

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (Bund – Länder) neu