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BGBl. Nr. 468/1985

kundgemacht 21.11.1985
468. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Autobahngrenzübergang Arnoldstein
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Autobahngrenzübergang Arnoldstein
Kundmachung BGBl. Nr. 468/1985× zu Grenzabfertigung Autobahngrenzübergang Arnoldstein (Italien)