BGBl. Nr. 463/1986
463. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden
Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Inneres vom 9. Juli 1986, mit der die Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Inneres und Finanzen vom 31. Mai 1972, BGBl. Nr. 145, über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anzeiger aufgebotener Wertpapiere
1
§ 6neu
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