BGBl. Nr. 660/1986
660. Kundmachung: Aufhebung der Wortfolge „Alte Post,“ in Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Koblach (Bezirk Feldkirch, Vorarlberg), durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 2. Dezember 1986 über die Aufhebung der Wortfolge „Alte Post,“ in Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Koblach (Bezirk Feldkirch, Vorarlberg), durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Koblach
neu
Art. 1neu
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