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BGBl. Nr. 674/1986

kundgemacht 19.12.1986
674. Kundmachung: Aufhebung des Wortes „ , Virgen-Dorf“ in der Z 3 des § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Virgen (Bezirk Lienz, Osttirol), mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. Dezember 1986 über die Aufhebung des Wortes „ , Virgen-Dorf“ in der Z 3 des § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Virgen (Bezirk Lienz, Osttirol), mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 674/1986× zu VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Virgen

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Virgen neu