BGBl. Nr. 92/1986
92. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. Feber 1986 betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
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