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BGBl. Nr. 178/1987

kundgemacht 05.05.1987
178. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. April 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen
Kundmachung BGBl. Nr. 178/1987×

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