BGBl. Nr. 255/1987
255. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zu Verfassungsbestimmungen
Bundesverfassungsgesetz vom 15. Mai 1987, mit dem einzelne Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zu Verfassungsbestimmungen erklärt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Washingtoner Artenschutzübereinkommen
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Art. 15neu
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