Absatz 2,Für die Bekanntgabe des Ergebnisses der konstituierenden Sitzung gilt Paragraph 11, sinngemäß mit der Maßgabe, daß der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates das Ergebnis auch allen im Unternehmen bestellten Betriebsräten bekanntzugeben hat, die für den Anschlag in ihrem Betrieb zu sorgen haben.
BGBl. Nr. 364/1987
364. Verordnung: Änderung der Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 13. Juli 1987, mit der die Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 29neu
Abschnitt 5
Zentralbetriebsrat
Konstituierung
§ 29. (1) Für die Konstituierung des Zentralbetriebsrates gelten
§ 10 Abs. 1 bis 4 und § 13 sinngemäß.