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BGBl. Nr. 91/1987

kundgemacht 17.03.1987
91. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in der Z 1, der Z 2 und der Z 3 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Kitzbühel, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Feber 1987 über die Aufhebung einiger Worte in der Z 1, der Z 2 und der Z 3 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Kitzbühel, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 91/1987× zu VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Kitzbühel

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Kitzbühel neu