BGBl. Nr. 201/1988
201. Verordnung: Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 8. April 1988 über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung