BGBl. Nr. 400/1988
400. Bundesgesetz: Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 109neu
Verrechnung von Abgeltungs- und Erstattungsbeträgen
Paragraph 109, Abgeltungsbeträge gemäß Paragraph 107 und Erstattungsbeträge gemäß Paragraph 108, sind insgesamt mit 25% zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer und mit 75% zu Lasten des Aufkommens an Lohnsteuer zu verrechnen.