Der Wert der unentgeltlich überlassenen Arbeitskleidung und der Reinigung der Arbeitskleidung, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt (zB Uniformen).
BGBl. Nr. 400/1988
400. Bundesgesetz: Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 26neu
Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen
Paragraph 26,
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Beträge,
- Strichaufzählungdie der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben (durchlaufende Gelder)
- Strichaufzählungdurch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden (Auslagenersätze).
- Ziffer 3Beträge, die vom Arbeitgeber im betrieblichen Interesse für die Ausbildung oder Fortbildung des Arbeitnehmers aufgewendet werden, weiters Beiträge, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer an Pensionskassen leistet. Unter den Begriff Ausbildungskosten fallen nicht Vergütungen für die Lehr- und Anlernausbildung.
- Ziffer 4Beträge, die aus Anlaß einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer
- Strichaufzählungüber Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verläßt oder
- Strichaufzählungso weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, daß ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann.
Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Familienwohnsitz). Enthält eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des Paragraph 68, Absatz 5, Ziffer eins bis 6 eine besondere Regelung des Begriffes Dienstreise, ist diese Regelung anzuwenden.- Litera aAls Kilometergelder sind höchstens die den Bundesbediensteten zustehenden Sätze zu berücksichtigen.
- Litera bDas Tagesgeld für Inlandsdienstreisen darf bis zu 240 S pro Tag betragen. Dauert eine Dienstreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel gerechnet werden. Gebührt Nächtigungsgeld oder fällt eine Nächtigung in die Dienstreise, darf das Tagesgeld bis zu 300 S betragen. Ist
- Strichaufzählungin Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigungen abgeschlossen worden sind
- Strichaufzählungauf Grund aufsichtsbehördlich genehmigter Dienst(Besoldungs)ordnungen der Körperschaften des öffentlichen Rechts
eine günstigere Regelung über die Verrechnung anteiliger Tagesgelder enthalten, so ist diese zu berücksichtigen. - Litera cWenn bei einer Inlandsdienstreise keine höheren Kosten für Nächtigung nachgewiesen werden, kann als Nächtigungsgeld einschließlich der Kosten des Frühstücks ein Betrag bis zu 200 S berücksichtigt werden.
- Litera dTagesgelder für Auslandsdienstreisen können mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten berücksichtigt werden.
- Litera eWenn bei einer Auslandsdienstreise keine höheren Kosten für Nächtigung einschließlich der Kosten des Frühstücks nachgewiesen werden, kann das den Bundesbediensteten zustehende Nächtigungsgeld der Höchststufe berücksichtigt werden.
Zahlt der Arbeitgeber höhere Beträge, so sind die die genannten Grenzen übersteigenden Beträge steuerpflichtiger Arbeitslohn. - Ziffer 5Die Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr. Werkverkehr liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern läßt.
- Ziffer 6Umzugskostenvergütungen, die Dienstnehmer anläßlich einer Versetzung aus betrieblichen Gründen an einen anderen Dienstort oder wegen der dienstlichen Verpflichtung, eine Dienstwohnung ohne Wechsel des Dienstortes zu beziehen, erhalten; dies gilt auch für Versetzungen innerhalb von Konzernen. Zu den Umzugskostenvergütungen gehören der Ersatz
- Litera ader tatsächlichen Reisekosten für den Arbeitnehmer und seinen Ehegatten sowie seine Kinder (Paragraph 106,) unter Zugrundelegung der Kosten eines Massenbeförderungsmittels (Bahn, Autobus) für die Strecke vom bisherigen Wohnort zum neuen Wohnort
- Litera bder tatsächlichen Frachtkosten für das Übersiedlungsgut (Wohnungseinrichtung usw.) des Arbeitnehmers und seines Ehegatten und seiner Kinder
- Litera csonstiger mit der Übersiedlung verbundener Aufwendungen (Umzugsvergütung). Die Umzugsvergütung darf höchstens
- Strichaufzählungbei einem ledigen Arbeitnehmer 1/60
- Strichaufzählungbei einem verheirateten kinderlosen Arbeitnehmer 1/24
- Strichaufzählungbei verheirateten Arbeitnehmern mit ein oder zwei Kindern 1/15
- Strichaufzählungbei verheirateten Arbeitnehmern mit mehr als zwei Kindern 1/12
des Bruttojahresarbeitslohnes betragen. Verwitwete, geschiedene und ledige Arbeitnehmer mit Kindern werden verheirateten Arbeitnehmern gleichgestellt - Litera ddes Mietzinses (einschließlich sonstiger von Mietern zu entrichtender Beträge), den der Arbeitnehmer von der Aufgabe seiner bisherigen Wohnung an bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin noch zahlen muß.