die laufende Nummer,
BGBl. Nr. 400/1988
400. Bundesgesetz: Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 50neu
Kennzeichnung der Lohnsteuerkarten
Paragraph 50, Die Lohnsteuerkarten sind von der Gemeinde fortlaufend mit Nummern zu versehen. In den Haushaltslisten (Paragraph 118, der Bundesabgabenordnung) sind
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungder Vermerk „StK'' (Steuerkarte),
- Strichaufzählungder Alleinverdienerabsetzbetrag,
- Strichaufzählungdie Anzahl der Kinder (Paragraph 106,) sowie
- Strichaufzählungdas Jahr (die Jahre), für das (die) die Lohnsteuerkarte gilt, einzutragen.