Vor Beginn des Kalenderjahres, wenn ihm die Lohnsteuerkarte nicht gemäß Paragraph 51, Absatz 2, zugeht.
BGBl. Nr. 400/1988
400. Bundesgesetz: Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 52neu
Antrag des Arbeitnehmers auf Ausschreibung einer Lohnsteuerkarte
Paragraph 52,
Der Arbeitnehmer hat bei der nach Paragraph 49, zuständigen Gemeinde die Ausschreibung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Vor der erstmaligen Auszahlung von Arbeitslohn im Sinne des Paragraph 25,, wenn die Lohnsteuerkarte nicht schon gemäß Ziffer eins, ausgeschrieben worden ist.