BGBl. Nr. 400/1988
400. Bundesgesetz: Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 55neu
Verlust der Lohnsteuerkarte
Paragraph 55,
Verlorene, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Lohnsteuerkarten sind durch die nach Paragraph 49, für die Ausschreibung der Lohnsteuerkarte zuständige Gemeinde gegen einen Betrag von höchstens 50 S zu ersetzen, der der Gemeinde zufließt.