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BGBl. Nr. 400/1988

kundgemacht 29.07.1988 RIS↗
400. Bundesgesetz: Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 — EStG 1988)
Kundmachung BGBl. Nr. 400/1988× zu EStG 1988×

Änderungen durch diese Kundmachung

Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) neu § 0↗RIS↗
§ 91neu
in Kraft ab 30.07.1988 · idF BGBl. Nr. 400/1988 § 91↗RIS↗

Arbeitnehmer ohne inländischen Wohnsitz

Paragraph 91,

Soweit in diesem Abschnitt der Wohnsitz des Arbeitnehmers maßgebend ist, ein inländischer Wohnsitz jedoch nicht besteht, tritt an seine Stelle der inländische gewöhnliche Aufenthalt und, wenn ein solcher nicht besteht, die Betriebsstätte.