BGBl. Nr. 103/1989
103. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter)
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. November 1988, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter) erlassen werden