BGBl. Nr. 156/1989
156. Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben, deren Verwirklichung für die Vertragsparteien von besonderem Interesse ist
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben, deren Verwirklichung für die Vertragsparteien von besonderem Interesse ist