BGBl. Nr. 305/1989
305. Verordnung: Änderung der Personenstandsverordnung (PStV)
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 11. Juni 1989, mit der die Personenstandsverordnung (PStV), BGBl. Nr. 629/1983, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 18aneu
Paragraph 18 a, Die Gemeinde Wien hat die Anerkennung der Vaterschaft zu einem minderjährigen unehelichen Kind, dessen Geburt nicht in einem inländischen Geburtenbuch eingetragen ist, dem Jugendwohlfahrtsträger mitzuteilen, sofern das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt, mangels eines solchen seinen Aufenthalt im Inland hat.