Absatz eins,Diese Verordnung tritt, sofern Absatz 2, nicht anderes bestimmt, mit 1. Juli 1987 in Kraft.
BGBl. Nr. 639/1989
639. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Abbaubarkeit bestimmter Waschmittelinhaltsstoffe und Bestimmung des Phosphatgehaltes
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 18. Dezember 1989, mit der die Verordnung über die Abbaubarkeit bestimmter Waschmittelinhaltsstoffe und über die Bestimmung des Phosphatgehaltes geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Inkrafttreten
Paragraph 5,
- Absatz 2,Der Paragraph eins, tritt hinsichtlich derjenigen nichtionogenen grenzflächenaktiven Stoffe, die
- Ziffer einsals schwachschäumende Additionsprodukte von Alkenoxiden mit Substanzen wie Alkoholen, Alkylphenolen, Glykolen, Polyolen, Fettsäuren, Amiden oder Aminen in Reinigungsmitteln für die gewerbliche maschinelle Geschirrspülung verwendet werden,
- Ziffer 2als alkaliresistente endständig blockierte Alkyl- und Alkylarylpolyglykolether oder für die unter Ziffer eins, genannten Arten von Substanzen in Reinigungsmitteln für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie und für die metallverarbeitende Industrie verwendet werden,
mit 1. Jänner 1992 in Kraft.