BGBl. Nr. 80/1989
80. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in der Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 27. Jänner 1989 über die Aufhebung einiger Worte in der Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Klaus
neu
Art. 1neu
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