BGBl. Nr. 142/1990
142. Kundmachung: Notifizierung der türkischen Behörde gemäß Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Februar 1990 betreffend die Notifizierung der türkischen Behörde gemäß Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
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